§ 6 AufbhV 2021
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“
§ 6
AufbhV 2021
Liquidität des Fonds
Die Liquidität des Fonds ist durch den Bund auf seine Kosten sicherzustellen.
§ 5 AufbhV 2021
§ 7 AufbhV 2021